Zoll Schweiz
19. Januar, 2007 von Moderator
Welche Zollbestimmungen die Schweiz hat und worauf man achten sollte
Der Zoll wird in der Schweiz noch recht streng gehandhabt, man sollte an der Grenze sogar mit einer Durchsuchung der Koffer rechnen, die stichprobenartig durchgeführt werden. Ohne gültigen Ausweis wird man gar nicht erst ins Land gelassen, das gilt auch für Kinder.
Bei Kindern bis 10 Jahren genügt der Kinderausweis ohne Bild, bei Erwachsenen darf der Personalausweis oder Reisepass nicht länger als ein Jahr abgelaufen sein; für Besucher aus Österreich liegt die Grenze höher, hier darf er seit maximal fünf Jahre abgelaufen sein.
Die Zollbestimmungen erlauben das Ausführen von maximal zwei Litern Bier und Wein, einem Liter Schnaps, 200 Zigaretten oder 50 Zigarren, bzw. 250 Gramm Tabak pro Person. Ebenfalls zollfrei sind Artikel des persönlichen Bedarfs.
Flugreisende sollten ihre auszuführende Ware im Handgepäck führen, um sie bei Bedarf vorzeigen zu können. Hier sind die Regelungen jedoch unterschiedlich, und zumeist genügt die Gepäckkontrolle am Flughafen.
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