Verkehrsregeln Italien
6. Dezember, 2006 von Moderator
Welche besonderen Abweichungen es in den Verkehrsregeln von Italien gibt
Auch wenn Oberitalien und damit die Dolomiten in der Verkehrskultur den deutschen, österreichischen oder Schweizer Gewohnheiten nicht gerade unähnlich ist, gibt es eine Reihe von Verkehrsregeln, auf die man sich einstellen sollte und die man zu beachten hat.
Die wichtigsten Regeln, für Reisende relevant sind, finden Sie hier in einem Überblick.
Standlicht:
Standlicht ist auch bei Tag vorgeschrieben und muss bei jedem Halt angeschaltet werden.
Ampeln:
An Ampeln wird das Abbiegen nach rechts auch bei Rot geduldet, ähnlich wie bei deutschen Ampeln mit dem grünen Pfeil.
Abschleppen:
Privates Abschleppen ist auf Autobahnen verboten.
Alkohol:
Die Promillegrenze liegt seit 2003 bei 0,5. Alkoholisierten Verkehrsteilnehmern, die mehr als diesen Wert im Blut vorweisen, wird der Führerschein für 2 Wochen bis 3 Monate abgenommen, je nachdem, um wie viel dieser Wert überschritten wurde.
Es gibt hohe Strafen für Alkohol am Steuer, die sich zwischen 250 und 1000 Euro bewegen. Ist ein alkoholisierter Fahrer an einem Unfall beteiligt, wird das Fahrzeug eingezogen. Diese Regel gilt für Italiener wie für Ausländer.
Pannenhilfe:
An den Autobahnen stehen in regelmäßigen Abständen Notrufsäulen, die Verkehrsteilnehmer im Falle einer Panne nutzen können. Der Straßenhilfsdienst des italienischen Automobilklubs ACI ist außerdem rund um die Uhr zu erreichen, so dass man auch mit dem Mobiltelefon bei Schwierigkeiten Kontakt aufnehmen kann.
In Südtirol kann man sich angenehmerweise meist auf Deutsch verständigen, so dass hier die Verwendung einer internationalen Servicenummer eines Versicherers nichts unbedingt notwendig ist. Die Pannenhilfe ist allerdings normalerweise kostenpflichtig, es sei denn, man besitzt einen Auslandsschutzbrief.
Wenn die Kapazitäten des ACI ausgelastet sind, beauftragt er private Abschleppdienste, die die Schutzbriefe meist nicht akzeptieren. Die Rechnung ist in diesem Fall in bar zu begleichen; allerdings erhält man die Kosten von den deutschen Versicherern erstattet, so dass der Schutzbrief dennoch gilt. Eine Alternative zum ACI ist der deutschsprachige Notrufdienst des ADAC.
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