Reiserücktrittsversicherung
15. Februar, 2007 von Moderator
Glossar: Reiserücktrittskostenversicherung
Die meisten Reiseveranstalter bieten beim Abschluss einer Reise auch eine Reiserücktrittskostenversicherung an. Diese Versicherung, die zu den Reiseversicherungen gehört, bietet Schutz im Falle einer kurzfristigen Absage der Reise durch den Kunden. Wenn keine Versicherung dieser Art besteht, kann der Veranstalter erhebliche Stornogebühren einbehalten, die eventuell beinahe die vollen Reisekosten erreichen; durch den Abschluss einer solchen Versicherung ist der Kunde vor diesem Verlust geschützt.
Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist ein guter Schutz, der vor allem bei sehr früh gebuchten Reisen wichtig ist und der normalerweise im Paket jedes Urlaubers sein sollte.
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Parken Florenz
Verfasst in Info , Italien am 2. April 2007
Parken in Florenz Parken in Florenz zählt mit zu den schwierigsten Unterfangen und es gibt einige Dinge, die es zu beachten gibt, wenn man nicht abgeschleppt werden möchte. Personen, die nicht mit dem Bus unterwegs sind, werden wohl kaum vermeiden können, sich das eine oder andere Mal ums Parken Gedanken zu machen. Parken ist in Florenz kein leichtes Unterfangen, sondern nicht selten beinahe eher ein Himmelfahrtskommando. In vielen Str [...]Katalogsprache
Verfasst in Glossar am 24. Juni 2007
Glossar: Zentral gelegenes Hotel Begriff aus der Katalogsprache, die Reiseveranstalter gern zur Verschleierung von Mängeln verwenden. Ein zentral gelegenes Hotel hat in manchem Ort sicherlich seine Vorzüge, doch sollte man diesen Begriff besonders in stark touristisch genutzten Regionen mit Vorsicht genießen – in diesen Hochburgen bedeutet dies oft nichts anderes als eine erhebliche Lärmbelästigung, die mehr Ärger als Nutzen bringt. [...]


