Lichtenstein

Wie drei Brüder die Fläche Liechtensteins erheblich vergrößert haben

Gegen Anfang des 16. Jahrhunderts hatte man sich allerdings von diesen Schwierigkeiten einigermaßen erholt. Einige Mitglieder der Familie hatten es geschafft, den Landbesitz wieder zu erweitern und ihre Stellung zu festigen, so dass die Entwicklung des Adelshauses insgesamt recht positiv verlaufen war. Allerdings stand zu diesem Zeitpunkt eine weitere Teilung an.

Durch den Familienvertrag von 1504 bildeten sich innerhalb von kurzer Zeit eine Steyregger, eine Feldsberger und eine Nikolsburger Linie, die sich alle auf ihre Liechtensteiner Wurzeln beriefen. Auch hier zeigten sich zwei der drei Linien schnell als nicht besonders gesegnet: nur die Feldsberger überlebte.

Die Liechtensteiner hatten allerdings aus ihrer Vergangenheit gelernt und hatten eine Reihe von Gesetzen aufgestellt, die diesmal dafür sorgten, dass der Besitz aussterbender Linien an die überlebende Linie überging. Somit verloren die Feldsberger nicht wie schon vor zwei Jahrhunderten einen großen Teil des liechtensteinischen Besitzers, sondern konnten sich als vollwertige Nachfolger des ursprünglichen Hauses zeigen.


 



Aus diesem Grund war diese Veränderung für das Haus Liechtenstein weitaus weniger turbulent und unangenehm als die erste Teilung einige Jahrhunderte früher.

Um die Wende des 16. zum 17. Jahrhunderts waren es die drei Brüder Karl, Maximilian und Gundaker, die eine neue Periode der Familiengeschichte einleiteten. Gerade um diese Zeit wurden einige wichtige Vereinbarungen getroffen, die die Entwicklung des Adelshauses bis in die Neuzeit bestimmen sollten.

Karl, Maximilian und Gundaker konvertierten zum katholischen Glauben, ein Schritt, der in dieser Zeit ein deutliches Zeichen war, welchem man allgemein einige politische Bedeutung beimaß. Durch diesen geschickten Schachzug schafften es die Liechtensteiner, gleich mehrere Mächtige auf ihre Seite zu ziehen, wodurch eine positive Entwicklung des Hauses auch in der Zukunft gewährleistet werden konnte.


 



Ihre Verdienste und ihre Pläne trugen bald die ersten Früchte: Karl erhielt 1606 den grossen Pfalzgrafenbrief, zwei Jahre später wiederum die erbliche Fürstenwürde, die bis heute große Bedeutung für die Liechtensteiner hat; nicht umsonst bezeichnet sich das Land schließlich als „Fürstentum Liechtenstein“.

Doch auch seine Brüder waren sehr erfolgreich und wurden 1623 in den erblichen Reichsfürstenstand erhoben. Somit konnte die Familie gleich mehrere wichtige, erbliche Titel vereinen, die wiederum sehr geeignet waren für ihre politischen Bestrebungen. Innerhalb von kurzer Zeit gelang es den drei Brüdern Karl , Maximilian und Gundaker, den liechtensteinischen Besitz um ein Mehrfaches zu vergrößern.

Diese politisch wichtige Entwicklung führte dazu, dass man sich bald vor einer erneuten Spaltung der Familie und den damit verbundenen Streitigkeiten und Schwierigkeiten fürchtete. So trafen sie drei Brüder einen bis heute sehr wichtigen Beschluss: sie schlossen 1606 einen neuen Familienvertrag, der unter anderem vorschreibt, dass jeweils der Erstgeborene der ältesten Linie Anrecht auf die erblichen Titel hat und als Regent des Hauses das Geschlecht nach außen vertritt.

Diese Erbschaftsregelung, die zu diesem Zeitpunkt nicht so selbstverständlich war, wie man es aus der Retrospektive vielleicht vermuten würde, war der erste Schritt für das sichere Fortbestehen der Liechtensteiner.

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