Anreise Schweiz
3. Januar, 2007 von Moderator
Schweiz: Anreise & Gesundheitsvorsorge
Reisende aus Staaten der Europäischen Union können mit einem gültigen Personalausweis in die Schweiz einreisen. Auch ein Visum, eigentlich für den Besuch der Schweiz erforderlich, wird nicht mehr von Reisenden aus allen Ländern verlangt.
Wenn man die Schweiz öfter besucht und der Gesamtaufenthalt sechs Monate innerhalb eines Jahres überschreitet, ohne dass man eine Erwerbstätigkeit ausüben will, muss man sich bei der schweizerischen Fremdenpolizei melden. Reisende, die mit Visum einreisen, müssen sich ohnehin innerhalb von 8 Tagen bei der Fremdenpolizei melden.
Für die Durchreise durch die Schweiz sind allgemein Transitvisa erhältlich, die natürlich nur benötigt werden, wenn Visumspflicht besteht. Reisende mit Transitvisa müssen die Schweiz innerhalb von kurzer Zeit wieder verlassen.
Gesundheitsvorsorge muss für eine Reise in die Schweiz nicht besonders aufwändig betrieben werden. Zeckenbisse können, wie in manchen Gegenden in Deutschland, Borreliose oder Frühsommer-Meningoenzephalitis übertragen. Verbreitet sind die Erreger bei den Tieren besonders im Norden des Landes unter einer Höhe von 100 Metern. Eine Schutzimpfung ist daher, wenn man Tätigkeiten in Freizeit oder Beruf ausübt, bei denen sich Zecken Angriffsflächen bieten, auf jeden Fall zu empfehlen.
Vor einer Reise in die Schweiz sollten sich in Deutschland Versicherte die Anspruchsbescheinigung CH11 besorgen, die zu stationärer Krankenhauspflege berechtigt. Andere Behandlung wird mit der Bescheinigung nicht abgerechnet, aber nach der Rückkehr können die Rechnungen teilweise erstattet werden.
Reisenden aus Österreich ist allgemein zu empfehlen, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen; deutsche Reisende können darauf verzichten, sichern sich aber natürlich mit einer solchen Versicherung besseren Schutz und Service.
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